B Die Vorplanung
Die Vorplanung ist die zweite Phase in der architektonischen Planung und folgt nach der Grundlagenermittlung. Sie dient dazu, die gesammelten Informationen und Anforderungen weiter zu konkretisieren und erste Entwürfe und Lösungsansätze zu entwickeln. Zu den typischen Bestandteilen der Vorplanung gehören:
B 1. Konzeptentwicklung:
In dieser Phase werden verschiedene Gestaltungskonzepte entwickelt, die auf den gesammelten Informationen und Anforderungen basieren. Es werden verschiedene Lösungsansätze und Grundrissvarianten erarbeitet, um die Funktionen und Abläufe im Gebäude optimal zu unterstützen.
B 2. Skizzen und Entwürfe:
Es werden erste skizzenhafte Zeichnungen und Entwürfe erstellt, um die verschiedenen Gestaltungskonzepte zu visualisieren. Diese können Grundrisse, Schnitte, Ansichten und 3D-Darstellungen umfassen, um einen ersten Eindruck von der räumlichen Gestaltung und dem architektonischen Charakter zu vermitteln.
B 3. Flächen- und Raumaufteilung:
Es wird eine detailliertere Aufteilung der Flächen und Räume im Gebäude vorgenommen. Dabei wird festgelegt, welche Funktionen in welchen Räumen stattfinden sollen und wie die einzelnen Räume zueinander in Beziehung stehen. Auch die Größen der Räume werden genauer bestimmt.
B 4. Gebäudestruktur und Tragwerk:
Es werden Überlegungen zur Gebäudestruktur und zum Tragwerk angestellt. Das umfasst unter anderem die Festlegung der Grundrissebenen, die Positionierung von tragenden Wänden und Stützen sowie die Wahl der geeigneten Baustoffe.
B 5. Energiekonzept:
Es werden erste Überlegungen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes angestellt. Das beinhaltet die Auswahl geeigneter Bauweisen, Dämmmaterialien, Heizungs- und Lüftungssysteme sowie die Integration erneuerbarer Energien.
B 6. Kostenschätzung:
Es wird eine erste grobe Kostenschätzung durchgeführt, um die finanziellen Rahmenbedingungen zu überprüfen und das Projekt an den finanziellen Möglichkeiten auszurichten.
Die Vorplanung legt den Grundstein für die weiteren Planungsphasen, in denen die Konzepte weiter verfeinert und detailliert werden. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den weiteren Planungsprozess und ermöglicht es, die Vorstellungen des Bauherrn mit den technischen, funktionalen, gestalterischen und wirtschaftlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.