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Von der Grundlagenermittlung bis zur Baugenehmigung


Anforderungen an Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze

Im Baugenehmigungsverfahren werden strenge Vorgaben für Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze festgelegt. Diese Anforderungen richten sich nach den örtlichen Bauvorschriften, Stellplatzsatzungen und Bebauungsplänen. Je nach Art des Gebäudes und der Nutzung gelten unterschiedliche Regelungen.


1. Stellplätze für Autos – Mindestanzahl und Größe


Beim Bau von Wohn- und Gewerbeimmobilien müssen Stellplätze für Fahrzeuge bereitgestellt werden. Die Anzahl der Stellplätze hängt ab von:
✔ Nutzung des Gebäudes (z. B. Wohnhaus, Büro, Gewerbe)
✔ Anzahl der Wohneinheiten oder Arbeitsplätze
✔ Öffentliche Stellplatzkapazitäten in der Umgebung
Zusätzlich werden Mindestmaße für Stellplätze vorgegeben. Standardgrößen betragen in der Regel:
📏 Breite: 2,50–3,00 m
📏 Länge: 5,00–6,00 m
Einige Gemeinden erlauben auch Teilbefreiungen, wenn ausreichend öffentliche Parkmöglichkeiten vorhanden sind.


2. Anforderungen an Garagen – Größe und Ausstattung


Neben Stellplätzen können auch Garagen vorgeschrieben sein. Die wichtigsten Regelungen umfassen:
🅿 Mindestgröße einer Garage (meist 3 x 6 m pro Pkw)
🔧 Vorgaben zu Zufahrten, Lüftung und Brandschutz
🚴 Integration von Fahrradstellplätzen in größeren Garagenanlagen
Manche Kommunen fördern gemeinschaftliche Tiefgaragenlösungen, um Flächenverbrauch und Verkehr in Wohngebieten zu reduzieren.


3. Fahrradabstellplätze – Vorschrift für Neubauten


Aufgrund der steigenden Bedeutung des Radverkehrs schreiben viele Gemeinden mittlerweile eine Mindestanzahl an Fahrradstellplätzen vor. Diese variieren je nach Nutzung:
🚲 Wohngebäude: ca. 1 Fahrradstellplatz pro Wohneinheit
🚲 Gewerbe/Büro: ca. 1 Stellplatz je 10 Arbeitsplätze
🚲 Einzelhandel: abhängig von der Verkaufsfläche
Zusätzlich gelten oft Vorschriften zur Beschaffenheit der Fahrradabstellplätze:
✔ Wettergeschützte Fahrradständer oder Fahrradboxen
✔ Diebstahlsichere Anlagen (z. B. Anlehnbügel)
✔ Barrierefreie Erreichbarkeit


4. Barrierefreie Stellplätze und Garagen


Um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung sicherzustellen, gelten besondere Vorschriften:
♿ Breitere Stellplätze (mind. 3,50 m) für Rollstuhlfahrer
♿ Stufenfreie Zufahrten zu Fahrrad- und Pkw-Abstellflächen
♿ Nahe Lage zu Hauseingängen oder Aufzügen
Diese Anforderungen sind in der DIN 18040 für barrierefreies Bauen geregelt.


5. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge


Aufgrund der wachsenden Elektromobilität fordern viele Gemeinden mittlerweile:
⚡ Vorgeschriebene E-Ladestationen auf Stellplätzen und in Garagen
⚡ Vorbereitung für Ladepunkte in Tiefgaragen
⚡ Spezielle Ladezonen für E-Bikes
In vielen Regionen gibt es zudem Förderungen für private und gewerbliche Ladeinfrastruktur.
Fazit: Stellplatzvorgaben frühzeitig prüfen!
Die Anforderungen an Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze variieren je nach Standort und Nutzung. Bauherren sollten sich bereits in der Planungsphase mit den örtlichen Stellplatzsatzungen und Bebauungsplänen vertraut machen, um Verzögerungen im Bauantragsverfahren zu vermeiden.


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