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BAUANTRAG EINREICHEN

Bauantrag einreichen – Schnell & professionell zur Baugenehmigung

Die Einreichung eines Bauantrags ist ein entscheidender Schritt im Bauprozess und Voraussetzung für eine rechtskonforme Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Ob Neubau, Anbau, Umbau oder Nutzungsänderung – in den meisten Fällen benötigen Sie eine Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde.
Professionelle Unterstützung für Ihren Bauantrag
Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung Ihres Bauantrags und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen fachgerecht vorbereitet werden.


So funktioniert es:

1. Projektbeschreibung senden

Schicken Sie uns eine Nachricht mit den Details Ihres Bauvorhabens.

2. Individuelles Angebot erhalten

 Wir prüfen die Anforderungen und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

3. Bauantrag professionell einreichen

Wir kümmern uns um die vollständige Antragsstellung und begleiten Sie bis zur Genehmigung.

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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (BauO NRW 2018)


Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Bauvorhaben, die keine großen Sonderbauten sind. Es ermöglicht eine schnellere Genehmigung von Neubauten und Änderungen bestehender Gebäude, wie etwa bei Nutzungsänderungen.


Wichtige Punkte:


Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde: Die Behörde prüft, ob das Bauvorhaben mit den relevanten Vorschriften wie Brandschutz, baurechtlichen Anforderungen und gegebenenfalls beantragten Abweichungen übereinstimmt.


Arbeitsschutz ausgenommen:


Der bauliche Arbeitsschutz wird im vereinfachten Verfahren nicht geprüft.


Sonderbauten und erneuerbare Energien:


Auch Sonderbauten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien können das vereinfachte Verfahren durchlaufen.


Nutzungsänderungen:


Eine Nutzungsänderung an bestehenden Anlagen kann ebenfalls vereinfacht genehmigt werden, sofern sie keine großen Sonderbauten betrifft und bestimmte Fristen eingehalten werden. So reicht es, die Änderung vor Beginn anzumelden, und wenn die Gemeinde keine Einwände hat, kann sie innerhalb von vier Wochen erfolgen. Beispielweise in Bereichen mit einem Bebauungsplans.


Zusammengefasst:


Das vereinfachte Verfahren erleichtert und beschleunigt die Genehmigung von kleineren Bauvorhaben und Nutzungsänderungen, indem es bürokratischen Aufwand reduziert.


Zulässigkeit von Bauvorhaben in bebauten Ortsteilen (BauGB)


Bauvorhaben in bereits bebauten Ortsteilen sind zulässig, wenn sie sich gut in das bestehende Umfeld einfügen und keine negativen Auswirkungen auf die Lebensqualität oder das Ortsbild haben.


Wichtige Punkte:


Anpassung an die Umgebung:


Neubauten müssen sich in Art und Maß an der Umgebung orientieren und dürfen das Ortsbild nicht stören.


Erschließung:


Das Grundstück muss gut erreichbar sein und über alle notwendigen Versorgungsanschlüsse verfügen.


Ausnahmen:


In einigen Fällen, wie bei der Erweiterung oder Änderung bestehender Gebäude oder Gewerbebetriebe, kann von der Anpassung an die Umgebung abgewichen werden, solange dies städtebaulich vertretbar ist und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft oder die öffentliche Infrastruktur hat.


Satzungen der Gemeinde:


Die Gemeinde kann durch Satzungen bestimmte Bereiche als "bebaut" definieren, um auch in bisher unbebauten Außenbereichen neue Bauvorhaben zu ermöglichen, sofern dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist.


Zusammengefasst:


In bebauten Ortsteilen sind Bauvorhaben grundsätzlich zulässig, wenn sie gut in das bestehende Umfeld passen. In bestimmten Fällen kann von dieser Regel abgewichen werden, beispielsweise bei Erweiterungen bestehender Gebäude oder gewerblichen Nutzungen, solange das Vorhaben städtebaulich sinnvoll ist. Gemeinden können bestimmte Gebiete als bebaut definieren, um die Entwicklung von Außenbereichen zu ermöglichen.


Bauen auf dem Grundstück – Was ist zu beachten?


1. Erreichbarkeit und Sicherheit (Zufahrt & Löschwasser)
Bevor ein Gebäude gebaut werden darf, muss sichergestellt sein, dass das Grundstück gut erreichbar ist – insbesondere für Feuerwehr und Rettungsdienste. Das bedeutet:
Es muss eine ausreichend breite Zufahrt geben, entweder direkt zur Straße oder über ein gesichertes Nachbargrundstück.
Die Feuerwehr muss vor Ort Wasser zum Löschen nutzen können (z. B. über Hydranten).
Bei kleinen Wohnwegen (für Einfamilien- oder kleinere Mehrfamilienhäuser) gelten diese Regeln erst, wenn der Weg länger als 50 Meter ist.


2. Bebauung über mehrere Grundstücke hinweg
Soll ein Gebäude über mehrere Grundstücke gebaut werden, muss rechtlich sichergestellt sein, dass das möglich ist – zum Beispiel durch entsprechende Vereinbarungen oder Eintragungen.
Für energetische Sanierungen wie das Dämmen von Fassaden oder Dächern gelten Ausnahmen: Hier sind keine neuen Abstandsflächen erforderlich.


Abstandsflächen – Warum sie wichtig sind und wann sie gelten


Abstandsflächen sorgen dafür, dass Gebäude ausreichend Platz zur Nachbargrenze haben – damit genug Licht, Luft und Sicherheit gewährleistet sind.


1. Wann gelten Abstandsflächen?
Bei Gebäuden oder baulichen Anlagen, die höher als 1–2 Meter sind und wie ein Gebäude wirken (z. B. betretbar oder mit Wänden), müssen Abstände eingehalten werden.
Ausnahmen gibt es etwa für schmale Antennenmasten oder bei direkter Grenzbebauung, wenn dies planungsrechtlich erlaubt ist.


2. Wo müssen sie liegen?
In der Regel auf dem eigenen Grundstück.
Teilweise auch auf öffentlichen Flächen (wie Straßen) – aber nur bis zur Mitte dieser Fläche.
Auf Nachbargrundstücken nur, wenn rechtlich gesichert ist, dass dort nichts gebaut wird.

3. Wie werden sie berechnet?
Die Tiefe des Abstands richtet sich nach der Höhe der Außenwand – je höher das Gebäude, desto größer der Abstand.
In Gewerbegebieten oder bei Windkraftanlagen gelten besondere Regeln.

4. Mindestabstände
In den meisten Fällen mindestens 3 Meter.
In bestimmten Gebieten kann es weniger sein – zum Beispiel bei enger städtischer Bebauung.

5. Was darf in Abstandsflächen stehen?
Kleine Nebengebäude wie Garagen oder Schuppen bis 3 Meter Höhe sind erlaubt, solange die Gesamtlänge an der Grundstücksgrenze 18 Meter nicht überschreitet.
Solaranlagen oder energetische Maßnahmen (z. B. neue Dämmung) sind ebenfalls zulässig, wenn sie mindestens 2,50 Meter Abstand zur Grenze einhalten.

6. Umbauten & Bestandsschutz
Innenumbauten oder Änderungen am Dach können oft auch dann erfolgen, wenn frühere Abstandsflächen nicht eingehalten wurden – solange sich an der Gebäudehülle nichts Wesentliches ändert.
Dachaufbauten oder neue Nutzungen sind oft möglich, ohne neue Abstände einhalten zu müssen.

7. Reduzierte Abstände in Stadtgebieten
In eng bebauten Stadtteilen oder bei gestalterischen Vorgaben dürfen Abstände kleiner ausfallen, wenn das städtebaulich passt.

8. Ausnahmen sind möglich
Wenn Belichtung, Brandschutz und Privatsphäre trotzdem gewährleistet sind, kann die Bauaufsicht auch Ausnahmen zulassen.


Fazit für Bauherren


Wer neu bauen, umbauen oder ein bestehendes Gebäude erweitern möchte, muss die Erreichbarkeit für Rettungskräfte und die Einhaltung von Abstandsflächen im Blick haben. In vielen Fällen gibt es Spielraum – besonders bei energetischen Maßnahmen oder kleinen Nebenanlagen. Dennoch sollten alle Vorhaben frühzeitig geprüft und abgestimmt werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.


Stellplätze, Fahrradabstellplätze und Barrierefreiheit beim Bauen in NRW


1. Stellplätze und Fahrradabstellplätze – Was Bauherren beachten müssen


Wer ein neues Gebäude plant oder ein bestehendes Gebäude umbaut oder anders nutzt – etwa für neue Zwecke – muss sicherstellen, dass ausreichend Stellplätze für Autos und Fahrräder vorhanden sind.
Pflicht zur Bereitstellung
Stellplätze und Fahrradabstellplätze müssen auf dem Grundstück oder in der Nähe geschaffen werden.
Alternativ kann man die Stellplatzpflicht durch eine Zahlung an die Gemeinde (sogenannter Ablösebetrag) erfüllen. Die Gemeinde nutzt dieses Geld zum Bau von öffentlichen Stellplätzen oder zur Verbesserung der Verkehrs- und Fahrradinfrastruktur.
Regeln vor Ort gelten vorrangig
Gibt es spezielle Vorgaben im Bebauungsplan oder in örtlichen Bauvorschriften, müssen diese beachtet werden – auch in Bezug auf Anzahl und Gestaltung der Stellplätze.
Solarpflicht bei großen Parkflächen
Wer große Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen für gewerbliche oder öffentliche Zwecke plant, muss dort in der Regel eine Photovoltaikanlage errichten.
Es gibt Ausnahmen, etwa wenn die Fläche direkt an einer Straße liegt oder die Umsetzung technisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist.
Begrünung großer Stellplatzflächen
Um große versiegelte Flächen ansprechend zu gestalten, gilt: Ein Baum pro fünf Stellplätze muss gepflanzt und gepflegt werden.
Wofür die Ablösebeträge verwendet werden
Wenn Bauherren die Pflichtplätze nicht selbst schaffen und stattdessen Geld an die Gemeinde zahlen, muss dieses in Maßnahmen fließen wie:
Öffentliche Parkflächen und E-Ladestationen
Fahrradwege und -abstellanlagen
Verbesserungen des ÖPNV und Reduzierung des ruhenden Verkehrs (Parken am Straßenrand)


2. Barrierefreies Bauen – Für mehr Zugänglichkeit und Komfort


Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema im modernen Bauwesen. Die Bauordnung in NRW gibt klare Vorgaben, wo und wie barrierefrei gebaut werden muss.
Barrierefreie Wohnungen
In größeren Wohngebäuden (Gebäudeklassen 3 bis 5, z. B. Mehrfamilienhäuser) müssen Wohnungen barrierefrei sein.


Das heißt:


Stufenlose Zugänge, ausreichend Bewegungsfläche, und nutzbare Sanitärräume – auch für Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfen.
Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden
Alle Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören z. B.:
Schulen, Museen, Sporthallen, Arztpraxen, Kliniken
Verwaltungsgebäude, Büros, Hotels, Gaststätten
Verkaufsstätten (z. B. Supermärkte, Einkaufszentren)
Auch Toilettenanlagen und Besucherstellplätze müssen in ausreichender Anzahl barrierefrei sein.
Ausnahmen bei schwierigen Bedingungen
Wenn das Gelände extrem uneben ist oder baulich bedingt ein barrierefreier Umbau nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre, kann auf Barrierefreiheit im Einzelfall verzichtet werden.


Fazit für Bauherren


Wer neu baut oder umbaut, muss heute mehr denn je an die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit seiner Gebäude denken:


Ausreichend Stell- und Fahrradplätze sind Pflicht – mit klaren Vorgaben zur Anzahl, Lage und in manchen Fällen zur Solarnutzung.


Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ein Beitrag zu sozialer Teilhabe – besonders in Wohnanlagen und öffentlichen Gebäuden.


Wichtige Regeln rund ums Bauen in NRW – Was Sie wissen sollten


Örtliche Bauvorschriften – Wie Gemeinden das Bauen beeinflussen können
Gemeinden in NRW haben die Möglichkeit, eigene Regeln zu erlassen, die das Aussehen und die Nutzung von Gebäuden und Grundstücken betreffen. Diese sogenannten örtlichen Bauvorschriften dienen dazu, das Ortsbild zu schützen und eine gute Nachbarschaft zu fördern.


Gebäudegestaltung und Werbeanlagen:


Gemeinden können bestimmen, wie Gebäude und Werbeschilder gestaltet sein müssen oder diese in bestimmten Bereichen sogar verbieten, um das Erscheinungsbild zu wahren.


Kinderspielplätze:


Es gibt Regeln zur Lage, Größe und Ausstattung von Spielplätzen für mehr Sicherheit und Nutzbarkeit.


Stellplätze für Autos und Fahrräder:


Die Gemeinden legen fest, wie viele Park- und Fahrradplätze benötigt werden und wie diese gestaltet sein sollen. Auch Ablösezahlungen an die Gemeinde sind möglich, wenn Plätze nicht direkt auf dem Grundstück geschaffen werden.


Gemeinschaftsflächen und Zäune:


Regeln können auch für gemeinsame Flächen, Stellplätze, Gärten oder Zäune gelten, um ein harmonisches Umfeld zu erhalten.
Abweichungen bei Abstandsflächen: In bestimmten Fällen sind von den üblichen Abstandsregeln abweichende Lösungen möglich, wenn dadurch das Ortsbild verbessert wird und Sicherheit gewährleistet bleibt.


Begrünung:


Gemeinden können vorschreiben, dass Gebäude begrünt werden müssen, um die Umwelt und das Stadtbild zu verbessern.


Darstellung:


Die Regeln werden oft nicht nur schriftlich, sondern auch in Plänen oder Zeichnungen veröffentlicht, die für alle einsehbar sind.


Bautechnische Nachweise – Sicherheit beim Bauen


Bevor ein Bauvorhaben genehmigt wird, muss nachgewiesen werden, dass das Gebäude sicher ist und den Vorschriften zum Brandschutz, Wärme- und Schallschutz sowie der Statik entspricht.
Nachweise durch Fachleute: Für die meisten größeren Gebäude sind Gutachten von anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Ausnahmen für kleine Gebäude: Bei kleineren Gebäuden, wie Einfamilienhäusern oder kleinen Garagen, reicht oft eine einfache Erklärung des Planers oder Architekten. Beispielsweise im Zusammenhang mit dem Brandschutz und der Gebäudeklassen 1-3
Besondere Regelungen für Garagen: Große Garagen mit natürlicher Lüftung brauchen eine besondere Bescheinigung.


Prüfung durch Behörden:


Bei „Sonderbauten“ prüft die Bauaufsicht die Einhaltung der Vorschriften. Wurde ein Sachverständiger eingeschaltet, entfällt eine zusätzliche Prüfung meist.


Abweichungen von Bauregeln – Wann sind Ausnahmen möglich?


Manchmal ist es sinnvoll oder nötig, von bestimmten baurechtlichen Vorgaben abzuweichen. Die Behörden können solche Ausnahmen erlauben, wenn dadurch der Zweck der Vorschriften nicht gefährdet wird und Nachbarn sowie das öffentliche Interesse berücksichtigt sind.


Wann sind Abweichungen möglich?


Bei Modernisierungen älterer Gebäude
Bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
Für den Denkmalschutz
Zur Einsparung von Energie oder Wasser
Bei besonderen Härtefällen oder innovativen Bauvorhaben


Wie läuft das ab?


Ein schriftlicher Antrag mit Begründung ist erforderlich.
Die Entscheidung erfolgt meist innerhalb von sechs Wochen.
Wenn ein Sachverständiger bestätigt, dass die Sicherheit trotz Abweichung gewährleistet ist, ist keine weitere Genehmigung nötig.


Fazit für Bauherren


Neben den allgemeinen Bauvorschriften können Gemeinden mit ihren eigenen Regeln das Aussehen und die Nutzung von Gebäuden beeinflussen. Sicherheit beim Bauen ist durch Nachweise von Fachleuten garantiert. Und in besonderen Fällen sind Abweichungen von den Regeln möglich, wenn wichtige Voraussetzungen erfüllt sind.